FAQ`s

Welche Verträge sind betroffen?

Es geht um Kapitallebens- und Rentenversicherungen die zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Dabei bekamen die Kunden zum Vertragsabschluss nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt, sondern erst später zusammen mit dem Versicherungsschein. Der Vertrag galt dann als abgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen (nach 2004 innerhalb von 30 Tagen) widersprochen haben.

Warum kam es zum Verfahren?

Ausgangspunkt sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei vielen dieser Verträge. Ist die Belehrung fehlerhaft, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen und somit kann der Vertrag nach vielen Jahren heute noch widerrufen werden.

Wie viele Verträge sind davon betroffen?

Nach Versicherungsangaben sind über 108 Millionen Verträge von dieser Rechtsprechung betroffen.

Betrifft dies auch gekündigte und ausgelaufene Verträge?

Bei gekündigten Verträgen erhalten Sie neben dem bereits ausgezahlten Rückkaufswert die Differenz zu den ursprünglich eingezahlten Beiträgen (abzgl. Risikoabschlag) und zusätzlich eine Nutzungsentschädigung.

Bei ausgelaufenen Verträgen erhalten Sie neben dem Auszahlungsbetrag noch zusätzlich eine Nutzungsentschädigung.

Was steht Verbrauchern zu?

1. Die Summe der eingezahlten Beiträge (abzüglich des faktischen Versicherungsschutzes - im Schnitt 4%)

2. Eine Nutzungsentschädigung, da die Versicherung in der Zwischenzeit mit Ihrem Geld gewirtschaftet hat.

Wie lange dauert die Rückabwicklung?

Die Dauer einer Rückabwicklung kann nicht genau definiert werden. Diese ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

Soll ich zuerst kündigen und dann widerrufen?

Vor Gericht kann dieses Vorgehen als „bewußte Entscheidung“ des Versicherungsnehmers ausgelegt werden.

Dies bedeutet: Ist der Kunde/VN über die Möglichkeit des Widerrufes informiert und entscheidet sich dann bewußt für eine Kündigung und die Auszahlung des Rückkaufswertes, so kann die Durchsetzung des Widerrufes angreifbar sein.

Wieviele Urteile gibt es?

Ausschlaggebend war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.12.2013. Darufhin folgten weitere 154 Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2015.

Zu den Urteilen